Erstmalig bietet das ÜWG nach Überarbeitung und Neukonzeptionierung des Ganztagesangebots ein breit gefächertes Förderprogramm jeweils für die Jahrgangsstufe 5 und 6 in den drei Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie spezielle Förderkurse bei LRS (Lese-Rechtschreibschwierigkeiten) und DaZ (Deutsch als Zweitsprache) an. Alle Förderkurse sind Teil des neuen Nachmittagsangebots „Stark am Nachmittag“.
Wer nimmt teil?
Das Angebot der Förderkurse ist nicht frei wählbar, sondern die Hauptfachlehrer teilen Kinder mit besonderen Schwierigkeiten und Lernrückständen in dem jeweiligen Fach dem betreffenden Förderkurs zu. Dabei sollte die Teilnehmerzahl auf max. 10 Kinder beschränkt sein, um eine effektive Förderung zu ermöglichen.
Für die Zuteilung in die besonderen Förderkurse LRS und DaZ erfolgt eine entsprechende Diagnose im ersten Halbjahr der Klasse 5 durch die zuständigen Deutschlehrerinnen oder – lehrer. Die Einladung zu den Förderkursen erfolgt per Brief an die Eltern. Der Rückmeldeabschnitt beinhaltet die Optionen Zustimmung oder Ablehnung der Förderung. Dieser Rückmeldeabschnitt wird in der Schülerakte abgeheftet, um die schulische Entwicklung des Kindes am ÜWG zu begleiten und nachvollziehen zu können.
Wann finden die Förderkurse statt?
Die Förderkurse finden einstündig 1x pro Woche statt. Sie liegen je nach den aktuellen Plänen am Montag-, Dienstag-, Mittwoch- oder Donnerstagnachmittag in der 8. oder 9. Stunde. Da die Förderkurse Teil des GTA sind, gehen auch unsere Förderkinder in der Mittagspause (7. Stunde) mit den Betreuern in die Mensa und haben danach eine „bewegte Pause“ auf dem Schulhof. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich vor oder nach dem Förderkurs zu einer einstündigen AG anzumelden.
Allgemeine Förderung in den Hauptfächern – was beinhalten diese Kurse?
In diesen Förderkursen werden wichtige Inhalte des Lernstoffs wiederholt und gefestigt. Vorhandene Defizite werden ausgeglichen und individuelle Lücken, soweit möglich, aufgearbeitet. Außerdem werden die Kinder zu selbstständigem Lernen und Üben angehalten. Lernstrategien (z. B. zum Vokabellernen) und wichtige Grundtechniken (z. B. die Einübung einer sauberen Schreibschrift und Heftführung) werden trainiert. Die Inhalte dieser Hauptfach-Förderkurse orientieren sich nicht am jeweils aktuellen Stoff des Klassenunterrichts, denn der Förderkurs setzt sich ja aus Kindern der Klassen a, b und c zusammen. Eine Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Hilfe bei den jeweiligen Hausaufgaben kann daher in diesen allgemeinen klassenübergreifenden Förderkursen nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Spezialförderkurs bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Was ist LRS?
Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sind nichts Ungewöhnliches und können bei entsprechender Förderung in vielen Fällen verbessert und behoben werden. Nicht jede Rechtschreibschwäche ist eine klassische Legasthenie. Wenn die sonstigen Leistungen im Fach Deutsch (z. B. Grammatik oder Aufsätze) im mittleren oder guten Bereich liegen, jedoch eine Lese-Rechtschreibschwäche zu bemerken ist, dann spricht man von einer Teilleistungsstörung, die in schweren Fällen gegebenenfalls mit einem
Nachteilsausgleich kompensiert werden kann, um dem Schüler Versagensängste zu ersparen und seinen schulischen Erfolg zu gewährleisten.
Was ist Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleich umfasst eine ganze Palette von Möglichkeiten, die laut Verordnung als Fördermaßnahme gelten und ausgeschöpft werden sollen, z. B. Verlängerung der Arbeitszeit, ein größeres Schriftbild oder die Benutzung des Dudens. Eine besondere Form des Nachteilsausgleichs besteht in schweren Fällen in der Gewährung von Notenschutz, d. h. die Rechtschreibleistungen fließen nicht in die Benotung ein. Über alle Formen des Nachteilsausgleichs entscheidet die Klassenkonferenz.
Wer nimmt am LRS-Kurs teil?
Mit Hilfe mehrerer Diagnoseinstrumente (z. B. Diagnose-Diktat, Lesestolperwörtertest und erste schriftliche Arbeiten) ermitteln die Deutschlehrer in den 5. Klassen bis Weihnachten den Förderbedarf. Bitte nehmen auch Sie selbst Kontakt mit dem Deutschlehrer oder der Deutschlehrerin auf, wenn besondere Lese- und Rechtschreibprobleme schon in der Grundschule auffielen. Es ist hilfreich, frühzeitig ins Gespräch zu kommen, und wichtig, alle eventuell vorhandenen Unterlagen beim Deutschlehrer einzureichen. Die Teilnahme am schuleigenen Förderkurs ist für alle Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben festgestellt wurden, verbindlich.
Wie sieht die Förderung bei LRS nach der Klassenstufe 6 aus?
Da wir leider ab der Jahrgangsstufe 7 keine Förderkurse am ÜWG anbieten können, muss bei diagnostizierter LRS die weitere Förderung außerschulisch erfolgen. Der Nachweis der Förderung ist eine notwendige Voraussetzung für die eventuelle weitere Gewährung von Nachteilsausgleich oder Notenschutz. Normalerweise sollte eine Förderung bei LRS nach der Grundschule, spätestens jedoch nach dem Ende der Sekundarstufe I abgeschlossen sein.
In schwerwiegenden Ausnahmefällen kann das Staatliche Schulamt nach Antrag über eine Fortsetzung von Fördermaßnahmen im Sinne einer Gewährung von Nachteilsausgleich oder Notenschutz in der Oberstufe entscheiden.
Warum gibt es spezielle Förderkurs für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)?
Es kommt häufig vor, dass Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, Schwierigkeiten beim Schreiben und Verstehen von komplexen deutschen Texten haben. Diese Fähigkeit ist jedoch der Schlüssel zum Erfolg. Meist fallen diese Schwierigkeiten im Mündlichen nicht auf, jedoch sind ein eingeschränkter Wortschatz und bestimmte Fehler (vor allem Grammatik-, Ausdrucks- und Satzbaufehler) im Schriftlichen darauf zurückzuführen, dass Deutsch nicht die Muttersprache ist und der
Spracherwerb noch nicht ausreichend abgeschlossen ist. Hier können DaZ-Kurse helfen, die von ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt werden, die deutsche Sprache und ihre Feinheiten weiter zu erlernen und die Fehlerzahl im Schriftlichen deutlich zu reduzieren. Dabei werden Methoden aus dem Fremdsprachenunterricht eingesetzt.
An wen kann man sich bei Fragen zum Förderprogramm wenden?
Natürlich geben alle Hauptfachlehrer und -lehrerinnen jederzeit gerne Auskunft. Außerdem steht auch Frau Lauer als Ansprechpartnerin für das Förderprogramm für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung.